LAG Saarland - Urteil vom 30.01.1996
3 (2) Sa 210/95
Normen:
BGB § 315 Abs. 1, § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 04.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 34/95

Arbeitszeit: Weisungsrecht des Arbeitnehmers beim Umfang der Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter

LAG Saarland, Urteil vom 30.01.1996 - Aktenzeichen 3 (2) Sa 210/95

DRsp Nr. 2001/5687

Arbeitszeit: Weisungsrecht des Arbeitnehmers beim Umfang der Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter

1. Sieht die Dienstordnung für wissenschaftliche Mitarbeiter eine Verpflichtung vor, "regelmäßig 10 Semesterwochenstunden Unterricht zu erteilen", können, "wenn die Gegebenheiten es erfordern, bis zu 14 Semesterwochenstunden verlangt" werden, hat die Arbeitgeberin hierzu ein Weisungsrecht nur, wenn konkrete, betriebliche Belange dies im Einzelfall erfordern. 2. Die Universität kann als Arbeitgeberin kraft ihres Weisungsrechts das Pflichtstundenkontingent für Lehrveranstaltungen von wissenschaftlichen Mitarbeitern - auch alten Rechts - im Rahmen der jeweils geltenden Dienstordnung oder LehrverpflichtungsVO erhöhen.