LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.07.2000 3 Sa 60/99
Normen:
BAT § 15b ;
Fundstellen:
ZMV 2001, 96
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 23.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 6106/99
Arbeitszeit: Anspruch auf Änderung in Teilzeitbeschäftigung
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2000 - Aktenzeichen 3 Sa 60/99
DRsp Nr. 2002/7894
Arbeitszeit: Anspruch auf Änderung in Teilzeitbeschäftigung
1. Eine Angestellte hat unter den Voraussetzungen des § 15bBAT einen Anspruch auf die Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung, wenn sowohl hinsichtlich der Teilzeitbeschäftigung als solcher als auch des verlangten Umfangs der Teilzeitbeschäftigung dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen.2. Für einen Anspruch auf Verlängerung einer vereinbarten befristeten Teilzeittätigkeit sind an die Gewichtung dieser etwa entgegenstehenden Belange keine geringeren Anforderungen zu stellen.
Normenkette:
BAT § 15b ;
Tatbestand
Zwischen den Parteien besteht Streit, ob die beklagte Kirchengemeinde gemäß § 15bBAT verpflichtet ist, den Antrag der Klägerin, eine für zunächst auf ein Jahr befristete Vereinbarung, wonach sie nur zu 30 % einer Vollzeitkraft als Kindergärtnerin zu beschäftigen ist, für weitere drei Jahre zu verlängern, anzunehmen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.