LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.02.2009
13 Sa 2192/08
Normen:
ZPO § 29; ZPO § 38 Abs. 2 S. 2; BGB § 305 c; BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
ArbRB 2009, 171
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 5652/08

Arbeitsvertragliche Zuständigkeitsvereinbarung bei fehlendem allgemeinen Gerichtsstand der Arbeitgeberin im Inland

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2009 - Aktenzeichen 13 Sa 2192/08

DRsp Nr. 2009/7968

Arbeitsvertragliche Zuständigkeitsvereinbarung bei fehlendem allgemeinen Gerichtsstand der Arbeitgeberin im Inland

Auch im Arbeitsrecht kann der Gerichtsstand nach § 29 ZPO gem. § 38 Abs. 2 ZPO abbedungen werden.

Tenor:

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.09.2008 - 30 Ca 5652/08 - wird auf seine Kosten bei unverändertem Streitwert zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 29; ZPO § 38 Abs. 2 S. 2; BGB § 305 c; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten materiell im Wesentlichen um die Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen bestanden hat und um daraus folgende Verpflichtungen der Beklagten, insbesondere um Entgeltforderungen, prozessual um die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit.

Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger und hat seinen Wohnsitz in Berlin, die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Balzers/Liechtenstein.