ArbG Trier, vom 22.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 775/15
Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede bei Wegfall der Tarifbindung der Arbeitgeberin im EinzelhandelUnbegründete Klage einer Verkäuferin auf Weitergabe der tariflichen Gehaltserhöhungen
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.06.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 560/15
DRsp Nr. 2016/13533
Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede bei Wegfall der Tarifbindung der Arbeitgeberin im EinzelhandelUnbegründete Klage einer Verkäuferin auf Weitergabe der tariflichen Gehaltserhöhungen
1. Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeregelung ist als Gleichstellungsabrede zu bewerten, wenn der Gleichstellungswille, also die Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin und der Wille, das Tarifwerk nur für die Dauer dieser Tarifgebundenheit dynamisch anzuwenden, hinreichend deutlich aus den Erklärungen der Arbeitsvertragsparteien oder den für beide Seiten erkennbaren Umständen des Vertragsschlusses hervorgehen.
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