LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.06.2016
5 Sa 560/15
Normen:
BGB § 305 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 22.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 775/15

Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede bei Wegfall der Tarifbindung der Arbeitgeberin im EinzelhandelUnbegründete Klage einer Verkäuferin auf Weitergabe der tariflichen Gehaltserhöhungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.06.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 560/15

DRsp Nr. 2016/13533

Arbeitsvertragliche Gleichstellungsabrede bei Wegfall der Tarifbindung der Arbeitgeberin im Einzelhandel Unbegründete Klage einer Verkäuferin auf Weitergabe der tariflichen Gehaltserhöhungen

1. Eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeregelung ist als Gleichstellungsabrede zu bewerten, wenn der Gleichstellungswille, also die Tarifgebundenheit der Arbeitgeberin und der Wille, das Tarifwerk nur für die Dauer dieser Tarifgebundenheit dynamisch anzuwenden, hinreichend deutlich aus den Erklärungen der Arbeitsvertragsparteien oder den für beide Seiten erkennbaren Umständen des Vertragsschlusses hervorgehen.