Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 11.11.2008, Az.: 2 Ca 378/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung des Leistungsentgeltes gemäß § 18 TVöD-VKA und die Tariflohnerhöhungen ab dem 01.01.2008 und in diesem Zusammenhang um die Anwendbarkeit des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Die Klägerin ist auf Grund des Arbeitsvertrages vom 16. Februar 1985 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. § 5 des Arbeitsvertrages lautet:
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