LAG Niedersachsen - Urteil vom 24.08.2009
9 Sa 2000/08
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVöD-VKA § 18 Abs. 4 S. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Stade, vom 11.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 378/08

Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf ersetzenden Tarifvertrag

LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.08.2009 - Aktenzeichen 9 Sa 2000/08

DRsp Nr. 2009/23200

Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf ersetzenden Tarifvertrag

Wird in einem Arbeitsvertrag auf die Vorschriften des Bundesangstelltentarifvertrages (BAT) und den diesen ergänzenden, ändernden oder erstzenden Tarifverträge Bezug genommen, erfasst das auch die Geltung des TVöD. Ein Fall des Tarifwechsels liegt nicht vor.

Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 11.11.2008, Az.: 2 Ca 378/08 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVöD-VKA § 18 Abs. 4 S. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung des Leistungsentgeltes gemäß § 18 TVöD-VKA und die Tariflohnerhöhungen ab dem 01.01.2008 und in diesem Zusammenhang um die Anwendbarkeit des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die Klägerin ist auf Grund des Arbeitsvertrages vom 16. Februar 1985 bei der Beklagten als Angestellte beschäftigt. § 5 des Arbeitsvertrages lautet: