LAG Düsseldorf - Urteil vom 15.04.1997
3 Sa 1837/96
Normen:
BGB §§ 116 145 146 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 31.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1661/96

Arbeitsverhältnis: Vertragsverlängerung durch Beschluss des Beirats - Gehaltserhöhung - Schriftformerfordernis

LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.1997 - Aktenzeichen 3 Sa 1837/96

DRsp Nr. 2002/8501

Arbeitsverhältnis: Vertragsverlängerung durch Beschluss des Beirats - Gehaltserhöhung - Schriftformerfordernis

1. Wurde der bis dahin in der Beiratssitzung anwesende Geschäftsführer ausdrücklich zum Verlassen des Sitzungsraumes aufgefordert, um alsdann in dessen Abwesenheit beraten und beschließen zu können, so stellt sich die anschließende Erklärung des Beiratsvorsitzenden, gemäß dem soeben gefassten Beschluss solle der Geschäftsführervertrag verlängert und eine Gehaltserhöhung gezahlt werden, aus Sicht eines objektiven, mit den Gesamtumständen vertrauten Dritten nicht als unverbindliche Absichts- oder Wissenserklärung, sondern eindeutig als Äußerung eines auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen gerichteten Willens dar.