ArbG Karlsruhe, vom 11.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 319/99
Arbeitsverhältnis: Suspendierung eines Nachrichtenredakteurs - Meinungsfreiheit
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.08.2000 - Aktenzeichen 12 Sa 7/00
DRsp Nr. 2002/3480
Arbeitsverhältnis: Suspendierung eines Nachrichtenredakteurs - Meinungsfreiheit
Zur Suspendierung eines Nachrichtenredakteurs im Wege des Direktionsrechts - auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit -, wenn dieser in den verlesenen Nachrichten bezüglich der Auseinandersetzungen im Kosovo den Begriff "NATO-Angriffskrieg" verwendet.