ArbG Rheine, vom 21.03.1974 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 577/73
LAG Hamm, vom 09.09.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 382/74
Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des Betriebsrats
BAG, Urteil vom 19.08.1975 - Aktenzeichen 1 AZR 565/74
DRsp Nr. 2007/24672
Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des Betriebsrats
»1. Ob ein Arbeitnehmer leitender Angestellter i.S. des § 5 Abs. 3BetrVG ist, kann in dessen Kündigungsrechtsstreit als Vorfrage geprüft werden.2. Es gibt keinen Rechtssatz des Inhalts, daß eine Information nach § 105BetrVG über die beabsichtigte Kündigung eines Angestellten stets oder doch in aller Regel dann in eine Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1BetrVG umzudeuten ist, wenn dem Betriebsrat die Kündigungsgründe bekanntgegeben werden oder aber bekannt sind. Vielmehr ist die Erklärung des Kündigenden gegenüber dem Betriebsrat im Einzelfall auszulegen.«