Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 24.01.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses des Klägers.
Der Kläger ist bei der Beklagten, einer Spedition, die ihren Geschäftssitz in W./NL hat auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 11.09.2002 als Fahrer für den internationalen Verkehr beschäftigt.
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