LAG Köln - Urteil vom 01.06.1995
6 Sa 187/95
Normen:
MTV Deutsche Welle; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 1957/94

Arbeitsverhältnis: Befristung bei Neuabschluss eines Arbeitsvertrages

LAG Köln, Urteil vom 01.06.1995 - Aktenzeichen 6 Sa 187/95

DRsp Nr. 2001/4231

Arbeitsverhältnis: Befristung bei Neuabschluss eines Arbeitsvertrages

1. Der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrages verstößt dann nicht gegen das tarifliche Verlängerungsverbot der Zusatzvereinbarung zum MTV-DW, wenn es sich um eine Neueinstellung handelt. 2. Es bleibt unentschieden, ob bei solchen Neueinstellungen die tarifliche Dreijahresfrist für die Höchstdauer der Befristung erneut zu laufen beginnt.

Normenkette:

MTV Deutsche Welle; TVG § 1 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 27.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 1957/94