LAG Berlin - Urteil vom 27.06.1995
12 Sa 39/95
Normen:
BAT SR 2y; BGB § 620 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 91 Ca 31484/94

Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung

LAG Berlin, Urteil vom 27.06.1995 - Aktenzeichen 12 Sa 39/95

DRsp Nr. 2002/8004

Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein freier Dauerarbeitsplatz mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, kann allenfalls dann sachlich gerechtfertigt sein, wenn sich der Arbeitgeber bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrags gegenüber einem auf unbestimmte Zeit einzustellenden Arbeitnehmer vertraglich gebunden hat

Normenkette:

BAT SR 2y; BGB § 620 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 06.11.1996 - 7 AZR 909/95- DRsp-ROM Nr. 1997/7207 -.

Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 09.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 91 Ca 31484/94