Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses zum 30.09.1998.
Die Klägerin wird seit dem 08.02.1993 auf der Basis jeweils befristet abgeschlossener Arbeitsverträge beim Versorgungsamt Karlsruhe beschäftigt (überwiegend als Schreibkraft). Die Verträge bestimmen die Geltung des
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