Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.03.2010, Az.:
Die Revision wird zugelassen.
I. Die Parteien streiten darum, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestand sowie ob eine fristlose Kündigung das Vertragsverhältnis beendet hat.
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