LSG Chemnitz - Urteil vom 15.05.2008
L 2 U 175/06
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 04.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 245/03

Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung, Entfernung des Unfallorts vom Arbeitsort als Indiz für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit

LSG Chemnitz, Urteil vom 15.05.2008 - Aktenzeichen L 2 U 175/06

DRsp Nr. 2008/16904

Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung, Entfernung des Unfallorts vom Arbeitsort als Indiz für eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit

Eine eigenwirtschaftliche und unversicherte Unterbrechung der versicherten Verrichtung zum Zeitpunkt des Unfalls kann nicht ohne weiteres aus der Entfernung des Unfallorts vom eigentlichen Arbeitsort abgeleitet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Dresden, vom 04.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 245/03