SG Reutlingen, vom 16.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 2526/04
Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.05.2006 - Aktenzeichen L 11 KR 3269/05
DRsp Nr. 2006/27522
Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit
Liegen Beschwerden in mehreren Wirbelsäulenabschnitten vor, so stellen sie ein einheitliches Grundleiden dar und sind dieselbe Erkrankung iS des § 48 Abs. 1 S. 1 SGB V. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]