LSG Rheinland-Pfalz, vom 12.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 112/01
SG Trier, vom 10.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 49/00
Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen
BSG, Urteil vom 07.12.2004 - Aktenzeichen B 1 KR 5/03 R
DRsp Nr. 2005/7683
Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen
Wenn ein in der Krankenversicherung der Arbeitslosen versicherter Arbeitsloser krankheitsbedingt Arbeiten nicht mehr in dem zeitlichen Umfang verrichten kann, für den er sich der Arbeitsverwaltung zuvor zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt hat, so ist er arbeitsunfähig im Sinne der Krankenversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]