LAG Köln - Urteil vom 23.02.2012
7 Sa 847/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; KSchG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 21.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 8594/10

Arbeitsunfähigkeit; Verkehrswesentliche Eigenschaften eines Arbeitnehmers

LAG Köln, Urteil vom 23.02.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 847/11

DRsp Nr. 2012/20786

Arbeitsunfähigkeit; "Verkehrswesentliche Eigenschaften" eines Arbeitnehmers

Ein körperlicher Zustand, der jegliche krankheitsbedingte Ausfallzeiten ausschließt, gehört nicht zu den verkehrswesentlichen Eigenschaften eines Arbeitnehmers.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.07.2011 in Sachen 8 Ca 8594/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; KSchG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um restliche Zahlungsansprüche des Klägers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 8. Kammer des Arbeitsgerichts Köln dazu bewogen haben, der Zahlungsklage in vollem Umfang stattzugeben, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils des Arbeitsgerichts Köln in Sachen 8 Ca 8594/10 vom 21.07.2011 Bezug genommen. Das Urteil des Arbeitsgerichts wurde der Beklagten am 05.08.2011 zugestellt. Die Beklagte hat hiergegen am 08.08.2011 Berufung eingelegt und diese am 28.09.2011 begründet.