LAG Hamm, vom 21.05.1975 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 362/75
Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung
BAG, Urteil vom 11.08.1976 - Aktenzeichen 5 AZR 422/75
DRsp Nr. 2007/24842
Arbeitsunfähigkeit: Beweiswert einer ärztlichen AU-Bescheinigung
»1. Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeiters (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LFZG) begründet für die Tatsache der Erkrankung keine gesetzliche Vermutung i.S. von § 292ZPO. Der Arbeitgeber kann im Rechtsstreit Umstände darlegen und beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an der behaupteten Erkrankung Anlaß geben. Dann ist eine erschöpfende und in sich widerspruchsfreie Würdigung aller für und gegen die Erkrankung sprechender Umstände im Rahmen des § 286ZPO erforderlich.2. Der Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung wird dadurch beeinträchtigt, daß der Arzt diese Bescheinigung ohne vorausgegangene Untersuchung ausstellt.«