LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.04.2015
6 Sa 2098/14
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2015, 10
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 11633/13

Arbeitsunfähigkeit bei chronischer ErkrankungEntgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Anspruchsausschluss aufgrund Fortsetzungserkrankung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.04.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 2098/14

DRsp Nr. 2015/21147

Arbeitsunfähigkeit bei chronischer Erkrankung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Anspruchsausschluss aufgrund Fortsetzungserkrankung

Eine Vorerkrankung, die lediglich zu einer bereits auf einer anderen Erkrankung beruhenden Arbeitsunfähigkeit hinzutritt ohne selbst einen Entgeltanspruch auszulösen ist nicht als Fortsetzungserkrankung bei der Berechnung des 6wöchigen Entgeltfortzahlungszeitraumes des § 3 Abs. 1 EZFG zu berücksichtigen.

1. Allein der Umstand, dass die Arbeitnehmerin bereits während einer ersten Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Wegeunfalls (auch) an Multipler Sklerose erkrankt war, begründet nicht die Annahme einer Fortsetzungserkrankung; allein die Diagnose der (chronischen Erkrankung) Multiplen Sklerose begründet ebenso wenig die Annahme einer darauf beruhenden Arbeitsunfähigkeit wie die Diagnose anderer chronischen Erkrankungen. 2. Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand; Krankheit ist nicht gleichzusetzen ist mit Arbeitsunfähigkeit.