ArbSchG
FNA: 805-3
Fassung vom: 07.08.1996
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, BGBl. I Nr. 140 vom 31.05.2023

Arbeitsschutzgesetz - Inhaltsverzeichnis

ArbSchG ( Arbeitsschutzgesetz )

FNA : 805-3

Fassung vom 07.08.1996

Inkrafttreten der Fassung: 21.08.1996

Zuletzt geändert durch:
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden vom 31.05.2023 (BGBl. I Nr. 140)

Inhaltsverzeichnis
ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
ZWEITER ABSCHNITT Pflichten des Arbeitgebers
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 6 Dokumentation
§ 7 Übertragung von Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
§ 9 Besondere Gefahren
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 12 Unterweisung
§ 13 Verantwortliche Personen
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
DRITTER ABSCHNITT Pflichten und Rechte der Beschäftigten
§ 15 Pflichten der Beschäftigten
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
§ 17 Rechte der Beschäftigten
VIERTER ABSCHNITT Verordnungsermächtigungen
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
§ 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst
FÜNFTER ABSCHNITT Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie