Arbeitsrechtsweg für Streit aus Geschäftsführervertrag aufgrund Parteivereinbarung; Gerichtsstandsvereinbarung durch Insichgeschäft des Gesellschaftergeschäftsführers in Ein-Mann-GmbH
LAG Hamm, Beschluss vom 27.04.2009 - Aktenzeichen 2 Ta 832/08
DRsp Nr. 2010/339
Arbeitsrechtsweg für Streit aus Geschäftsführervertrag aufgrund Parteivereinbarung; Gerichtsstandsvereinbarung durch Insichgeschäft des Gesellschaftergeschäftsführers in Ein-Mann-GmbH
1. Bei juristischen Personen und Organvertretern ermöglicht es § 2 Abs. 4ArbGG, die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte durch Parteivereinbarung auf an sich rechtswegfremde Streitigkeiten zu erweitern; derartige Vereinbarungen sind insbesondere üblich, wenn es um Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag mit dem vertretungsberechtigten Geschäftsführer einer GmbH geht, welcher gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als Arbeitnehmer gilt.2. Zur Gewährleistung eines notwendigen rechtsgeschäftlichen Handlungsspielraums sind Insichgeschäfte zwischen dem Geschäftsführer und dem Gesellschafter der Einmann-GmbH üblich und werden von Gesetzes wegen gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 GmbHG als zulässig angesehen; Ausnahmen gelten nur in krassen Rechtsmissbrauchsfällen.3. Die Befreiung von der Beschränkung des § 181BGB wirkt für alle Rechtsgeschäfte des Geschäftsführers mit der Gesellschaft und umfasst insbesondere auch den Abschluss des Anstellungsvertrages mit einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 2 Abs. 4ArbGG.
Tenor
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