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Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Ersatz des Schadens in Anspruch, der ihr durch den Verlust ihrer nicht insolvenzgesicherten Beteiligung an der Firma S5 M1 GmbH & Co. KG entstanden ist.
Die Klägerin war seit dem 01.01.1997 bei der Firma S5 M1 GmbH & Co. KG, die etwa 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigte und sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Polstermöbeln befasste, als Buchhalterin tätig. Über das Vermögen der Firma S5 M1 GmbH & Co. KG wurde am 01.10.2005 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Beklagte zu 2) ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Er wird von der Klägerin hilfsweise auf Abtretung von fälligen Forderungen der Insolvenzmasse in Anspruch genommen.
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