Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 10. November 2011 -
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen.
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