I.
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit des Rechtsweges.
Der - ausweislich der vorgelegten Unterlagen - am 18.02.1952 geborene Kläger ist seit 01.06.1982 beim M., dessen Trägerin die Beklagte ist, als wissenschaftlicher Angestellter beschäftigt. Der Kläger erhält Vergütung nach VergGr. I a (der Anlage 1a zum)
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