1. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 28. November 2016 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der Entscheidung in der Hauptsache wie folgt gefasst wird: Es wird festgestellt, dass das Klageverfahren mit dem Aktenzeichen
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich der Sache nach gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der Beklagten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|