Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist nur noch der Anspruch des Klägers auf Förderung seiner Weiterbildung zum Erzieher durch die Gewährung von Arbeitslosengeld (Alg).
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