LSG Hessen - Urteil vom 21.05.2012
L 7 AL 188/11
Normen:
SGB III § 143a Abs. 1 S. 3 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 26.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 37/08

ArbeitslosengeldAnrechnung einer EntlassungsentschädigungMissbräuchliche KündigungVerfassungsrechtlich garantierte unternehmerische Freiheit

LSG Hessen, Urteil vom 21.05.2012 - Aktenzeichen L 7 AL 188/11

DRsp Nr. 2018/1433

Arbeitslosengeld Anrechnung einer Entlassungsentschädigung Missbräuchliche Kündigung Verfassungsrechtlich garantierte unternehmerische Freiheit

1. Zu der verfassungsrechtlich garantierten unternehmerischen Freiheit gehört grundsätzlich auch das Recht des Unternehmers, sein Unternehmen aufzugeben, selbst darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an andere Unternehmer vergeben werden sollen, um z.B. die Aktivitäten auf die sogenannten Kernkompetenzen zu reduzieren, zumal externe Anbieter, die sich auf die fraglichen Dienstleistungen spezialisiert haben und über die erforderliche besondere Sachkunde verfügen, ihre Leistungen oft wesentlich kostengünstiger anbieten. 2. Das BAG hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber missbräuchlich handelt, der durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen "frei" kündigen zu können. 3. Die unternehmerische Entscheidung ist stets daraufhin zu überprüfen, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 26. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.

II. III.