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Der Rechtsstreit betrifft die Höhe des Arbeitslosengeldes (Alg) vom 1. bis 30. November 1999; die Beteiligten streiten darüber, ob für die Bemessung die Leistungsgruppe D (Steuerklasse V) oder Leistungsgruppe A (Steuerklasse IV) zu berücksichtigen ist.
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