Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. November 2014 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist die Höhe des gewährten Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes für die Monate Juli bis Oktober 2011.
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