Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 2. September 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des Anspruchs der Klägerin auf Arbeitslosengeld (Alg) ab 1. Juli 2010 streitig.
Die 1969 geborene Klägerin ist geschieden und Mutter eines 1995 geborenen Kindes. Zu Beginn des Jahres 2010 waren auf ihrer Lohnsteuerkarte die Lohnsteuerklasse 1 sowie 0,5 Kinderfreibeträge eingetragen. Sie war zunächst langjährig bei der S GmbH & Co. KG (im Folgenden: SEN) beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|