I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts A.... vom 2. Dezember 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III). Mit der Berufung wendet sich die Beklagte gegen die Verurteilung durch das Sozialgericht, der Klägerin höheres Arbeitslosengeld unter Zugrundelegung eines fiktiven Arbeitsentgelts der Qualifikationsstufe 2 in gesetzlicher Höhe zu zahlen.
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