LAG Berlin - Urteil vom 01.02.1995
13 Sa 140/94
Normen:
ZPO § 85 Abs 2 §§ 233 234 ;
Fundstellen:
CR 1995, 486
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 12062/94
ArbG Berlin, vom 28.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 27605/94

Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung wegen Schwierigkeiten bei der Telefax-Übermittlung von Schriftsätzen

LAG Berlin, Urteil vom 01.02.1995 - Aktenzeichen 13 Sa 140/94

DRsp Nr. 2001/12007

Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung wegen Schwierigkeiten bei der Telefax-Übermittlung von Schriftsätzen

Ergeben sich bei der Übersendung von bestimmenden Schriftsätzen an das Gericht kurz vor Fristablauf Schwierigkeiten bei der Telefax-Übermittlung, so muss unverzüglich ein anderer zumutbarer Übermittlungsweg gewählt oder notfalls noch vor Ablauf der Frist deren Verlängerung beantragt werden.

Normenkette:

ZPO § 85 Abs 2 §§ 233 234 ;

Tatbestand:

Die Parteien, in Scheidung lebende Eheleute, streiten über die Frage, ob die Klägerin als Arbeitgeberin ihres beklagten Ehemannes diesen auf Unterlassung des Betretens der Geschäftsräume sowie der Herausgabe des Ladenschlüssels der von ihnen bewirtschafteten Drogerie in Anspruch nehmen kann, während der Beklagte widerklagend die Feststellung begehrt, dass hinsichtlich des Betriebes des Einzelhandelsgeschäftes ein Gesellschaftsverhältnis zwischen den Parteien besteht.

Die Klägerin hat beantragt,