LAG Düsseldorf, vom 22.02.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 479/72
Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für eine Parteieinvernahme
BAG, Urteil vom 24.03.1975 - Aktenzeichen 3 AZR 210/74
DRsp Nr. 2007/24734
Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für eine Parteieinvernahme
»Die Vernehmung einer beweispflichtigen Partei nach § 448ZPO ist zwar im allgemeinen unangebracht, wenn die Partei einen ihr bekannten und geeigneten Zeugen nicht benennt. Das gilt jedoch nicht, wenn dieser Zeuge aus der Sicht der beweispflichtigen Partei mit der Gegenpartei identifiziert werden muß, z.B.weil er als deren Organ an dem umstrittenen Vorgang beteiligt war.«