LAG Bremen, vom 06.02.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 97/72
Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfungsumfang des Arbeitsgerichts im Klageverfahren
BAG, Urteil vom 13.02.1975 - Aktenzeichen 3 AZR 211/74
DRsp Nr. 2007/24756
Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfungsumfang des Arbeitsgerichts im Klageverfahren
»Das Gericht hat selbständig von sich aus nach allen in Frage kommenden rechtlichen Anspruchsgrundlagen zu prüfen, ob sich die vom Kläger gewollte Rechtsfolge aus den von ihm behaupteten Tatsachen ergibt. Der Kläger braucht die rechtlichen Wertungen weder vorzutragen noch kann er bestimmen, daß das Gericht seiner Entscheidung nur bestimmte Rechtssätze zugrunde legen darf.«