LAG Düsseldorf, vom 26.04.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 58/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Erforderlichkeit einer Zeugeneinvernahme
BAG, Urteil vom 12.06.1975 - Aktenzeichen 3 AZR 355/74
DRsp Nr. 2007/24695
Arbeitsgerichtsverfahren: Erforderlichkeit einer Zeugeneinvernahme
»Wenn ein Zeuge etwas darüber aussagen soll, daß der übereinstimmende Wille von Vertragsparteien einen anderen Inhalt gehabt habe als eine dem Wortlaut nach eindeutige schriftliche Vereinbarung, muß er gehört werden; seine Vernehmung darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der Wortlaut der Parteiabsprache sei eindeutig und auf einen davon abweichenden übereinstimmenden Parteiwillen komme es nicht an; darin liegt eine antizipierte Beweiswürdigung, die gegen § 286ZPO verstößt.«