LAG Düsseldorf, vom 30.01.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 12 TaBV 91/73
Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungslast im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
BAG, Beschluß vom 09.09.1975 - Aktenzeichen 1 ABR 21/74
DRsp Nr. 2007/24661
Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungslast im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren
»Auch in dem von der Offizialmaxime beherrschten arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren hat der Antragsteller die Tatsachen vorzutragen, aus denen er das mit dem Antrag verfolgte Begehren herleitet (ständige Rechtsprechung). Das gilt auch und gerade für die Darlegung der Sachbefugnis.«