I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 20. Mai 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber zu tragen hat.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.
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