SG Heilbronn, vom 19.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 854/07
Arbeitsförderung, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Anspruch auf Mobilitätshilfe
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2008 - Aktenzeichen L 8 AL 5471/07
DRsp Nr. 2008/16830
Arbeitsförderung, Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Anspruch auf Mobilitätshilfe
Wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung und des Umzugs seine die Arbeitslosigkeit beendende Tätigkeit bereits gewechselt hatte und eine neue Tätigkeit ausübt, so entfällt ein Anspruch auf Mobilitätshilfe nach § 53SGB III nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]