I. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 29. August 2014 wird zurückgewiesen.
II. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|