LAG Hamm - Urteil vom 16.05.2012
10 Sa 974/11
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 03.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 249/11

Arbeitsentgelt; Weitergabe von Tariflohnerhöhungen aufgrund betrieblicher Übung

LAG Hamm, Urteil vom 16.05.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 974/11

DRsp Nr. 2012/14873

Arbeitsentgelt; Weitergabe von Tariflohnerhöhungen aufgrund betrieblicher Übung

1. Eine Arbeitsvertragsanpassung durch betriebliche Übung kann grundsätzlich auch eine Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der jeweiligen Tarifentwicklung zum Inhalt haben. 2. An eine betriebliche Übung eines solchen Inhalts sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen. 3. Bei einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber wird eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung in einem bestimmten Tarifgebiet nur entstehen, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 03.05.2012 – 2 Ca 249/11 – abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Weitergabe von Tariflohnerhöhungen aufgrund betrieblicher Übung.