Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.11.2010 -
Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Tantiemen und Sonderzahlungen für die Jahre 2008 und 2009.
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