Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist - Hinweispflicht des Arbeitnehmers
LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.1997 - Aktenzeichen 12 (13) Sa 421/97
DRsp Nr. 2002/8482
Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist - Hinweispflicht des Arbeitnehmers
Unterfällt der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge einer tariflichen Ausschlussfrist, steht dem Anspruchsverfall nicht deshalb der Einwand unzulässiger Rechtsausübung (§ 242BGB) entgegen, weil der Arbeitnehmer die Überzahlung bemerkt und hierauf den Arbeitgeber nicht aufmerksam gemacht hatte (gegen BAG, Urteil vom 01.06.1995 - 6 AZR 912/94 - AP Nr. 16 zu § 812BGB - DRsp-ROM Nr. 1996/188 -).