LAG Hamm, vom 04.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1557/08
ArbG Gelsenkirchen, vom 27.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2588/07
Arbeitsentgelt; Liquidationsrecht eines Arztes; Schadensersatzanspruch bei unwirksamer Kündigung (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung); Bemessung des Schadensersatzes; Anforderungen an den Einwand des Mitverschuldens; Voraussetzungen für den Urlaubsabgeltungsanspruch; Geldersatz unter dem Aspekt des Schuldnerverzugs
BAG, Urteil vom 15.09.2011 - Aktenzeichen 8 AZR 846/09
DRsp Nr. 2012/2463
Arbeitsentgelt; Liquidationsrecht eines Arztes; Schadensersatzanspruch bei unwirksamer Kündigung (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung); Bemessung des Schadensersatzes; Anforderungen an den Einwand des Mitverschuldens; Voraussetzungen für den Urlaubsabgeltungsanspruch; Geldersatz unter dem Aspekt des Schuldnerverzugs
Orientierungssätze:1. Besteht nach dem Arbeitsvertrag eines Arztes für diesen die Erwerbschance "Liquidationsrecht", so ergibt sich ein Erstattungsanspruch des unwirksam gekündigten Arztes in Form eines Schadensersatzanspruchs nach § 280 Abs. 1, § 283BGB. Soweit der Senat bisher derartige Fallgestaltungen unter dem Gesichtspunkt von § 615 Satz 1 BGB behandelt hat, wird hieran nicht länger festgehalten.
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