LAG Berlin, vom 28.06.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 23/74
Arbeitsentgelt: Erkrankung des Arbeitnehmers nach fristloser Arbeitgeberkündigung und Voraussetzung für Annahmeverzug durch den Arbeitgeber
BAG, Urteil vom 27.01.1975 - Aktenzeichen 5 AZR 404/74
DRsp Nr. 2007/24768
Arbeitsentgelt: Erkrankung des Arbeitnehmers nach fristloser Arbeitgeberkündigung und Voraussetzung für Annahmeverzug durch den Arbeitgeber
»Teilt ein Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen fristlosen Kündigung mit, daß er krank ist, und wehrt er sich alsdann in einer Klage gegen die Kündigung, so muß er das Ende der Arbeitsunfähigkeit anzeigen und seine Dienste anbieten, wenn er Zahlungsansprüche wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers geltend machen will (Bestätigung von BAG AP Nr. 26 zu § 615BGB).«