Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.11.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Annahmeverzugslohn.
Wegen der Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes, einschließlich der Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.
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