Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte der Klägerin, einer Krankenkasse, Arbeitsentgelt aus übergegangenem Recht (§ 115 SGB X) schuldet.
Bei der Klägerin ist der Angestellte P gegen Krankheit versichert. Der Versicherte ist bei dem Beklagten als Angestellter in dessen Wasser-Betrieben beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft Vereinbarung des Bundes-Angestelltentarifvertrag (
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