LAG Düsseldorf, vom 19.03.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 62/74
Arbeitsentgelt: Anspruch der Hinterbliebenen auf Gnadengehalt
BAG, Urteil vom 12.02.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 205/74
DRsp Nr. 2007/24757
Arbeitsentgelt: Anspruch der Hinterbliebenen auf "Gnadengehalt"
»Die hinterbliebene Ehefrau eines verstorbenen Angestellten (Ingenieur) des Baugewerbes hat nach mehr als fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit des Angestellten grundsätzlich auch dann Anspruch auf Zahlung von drei Monatsgehältern (sogenanntes Gnadengehalt), wenn der Angestellte Selbstmord begangen hat.«