Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 09.12.2011 –
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 48,23 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 29.07.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
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