Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 26.05.2011 –
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.257,46 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins
a) aus 306,78 € seit dem 01.01.2008
b) aus 306,78 € seit dem 01.07.2008
c) aus 3370,00 € seit dem 01.12.2008
d) aus 306,78 € seit dem 01.01.2009
e) aus 306,78 € seit dem 01.07.2009
f) aus 3370,00 € seit dem 01.12.2009
g) aus 306,78 € seit dem 01.01.2010
h) aus 306,78 € seit dem 01.07.2010
i) aus 4.370,00 € seit dem 01.12.2010
j) aus 306,78 € seit dem 01.01.2011.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird zugelassen.
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