LAG Hamm, vom 15.08.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 434/74
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Auswärtszulage
BAG, Urteil vom 20.08.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 486/74
DRsp Nr. 2007/24670
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Auswärtszulage
»Der Anspruch auf Gestellung von Schlaf- und Kochgelegenheit auf Schiffen besteht nur dann, wenn ein Besatzungsmitglied aus dienstlichen Gründen an einem bestimmten Kalendertag nicht nach Hause zurückkehren kann. Die bloße Möglichkeit, daß dieser Fall eintritt, reicht nicht aus, so daß in diesen Fällen auch kein Anspruch auf Auswärtszulage besteht.«
Normenkette:
MTB II § 38 ;
Vorinstanz: LAG Hamm, vom 15.08.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 434/74